Name des Kontos: Barclays Tagesgeld
Aktueller Zinssatz: 3,85% für Neukunden / 1,20% für Bestandskunden
Vorteile/Pro
+ 3 Monate Zinsgarantie für Neukunden
+ völlig kostenlose Kontoführung
+ europäische Einlagensicherung (Irland) bis 100.000 EUro
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Na dann kann die Enteignung der Sparer ja fröhlich weitergehen. Ich halte die Entscheidung, den Leitzins noch weiter zu senken, für ziemlich dämlich. Schon die letzten Senkungen hatten keine positiven Auswirkungen. Das Vertrauen in die Währung sinkt nur weiter ins Bodenlose. So wird es diesmal auch wieder laufen. Es gibt höchstens ein kleines Zucken bei den Börsenkursen, das sich kurz darauf wieder normalisiert, und das war es dann. Dafür sollte die EZB nicht die ganzen negativen Folgen in Kauf nehmen. Die Zinsen sind für Deutschland viel zu niedrig. Außerdem bringt die EZB sich um immer mehr Eingriffsmöglichkeiten.
Sicher gibt es weiterhin Zinssenkungen bei den Tagesgeldkonten. Das war aber in den letzten Monaten auch schon so, obwohl der Leitzins sich nicht geändert hatte. Die Zinssenkungen wären also auch ohne Leitzinssenkung weitergegangen. Aber nach unten ist ja sowieso kaum noch Luft. Viele Banken würden nach ein oder zwei weiteren Zinssenkungen bei 0% landen. Die Banken an der Spitze der Vergleichslisten werden dann vielleicht noch 1% anbieten. Ob die Sparer das hinnehmen, bleibt abzuwarten.
Barclays wirbt zwar damit, dass Leitzinsänderungen innerhalb von 3 Wochen an die Kunden weitergegeben werden, aber bei der letzten Senkung ließ die Bank sich keine paar Stunden Zeit, um den Zinssatz anzupassen. Bei Zinssenkungen ist Barclays extrem schnell – keine Rede mehr von 3 Wochen. Ich könnte wetten, die 3 Wochen werden nur bei Zinserhöhungen voll ausgeschöpft. Mal schauen, wie schnell sie diesmal sind.
Nach der heutigen EZB-Entscheidung, den Leitzinssatz noch einmal zu senken, wird die nächste Runde der Zinssenkungen wohl nicht lange auf sich warten lassen.
Barclays wird dann bei 0.75% für Neukunden liegen. Bitter.
Ich habe von diesem Angebot nichts mitbekommen, es also selbst auch nicht erhalten. In der Tat scheint es nur für Leute interessant, die demnächst ihr Kapital stark reduzieren. So können zum Beispiel Hauskäufer nochmal kurz sehr hohe Zinsen mitnehmen, ehe dann das Haus bezahlt werden muss. 😉
Für mich wäre das Angebot daher durchaus nicht unattraktiv gewesen, ich hatte es aber nicht erhalten. Vielleicht weil ich zum „Stichtag“ bereits unter einer gewissen Grenze gewesen bin. Oder aber weil das Angebot nach anderen Kriterien unterbreitet wurde.
Für „Normalkunden“ jedenfalls ist das langfristig gesehen nicht attraktiv.
Ich habe gerade eben erst von einer schon etwas älteren Aktion der Barclays Bank erfahren, die bisher komplett an mir vorbeigegangen war und mich eben sehr erstaunt hat. Ich kann mich nicht erinnern, hier im Blog schon etwas dazu gelesen zu haben. Kann aber auch gut sein, dass es mal einen Artikel oder einen Kommentar dazu gab, den ich einfach übersehen habe. Dann bitte einfach meinen Post ignorieren 😉
Die meisten hier wissen wahrscheinlich noch, dass Barclays beim Markteinstieg Anfang 2012 mit ihrem Leitzins plus Konto einen Aufschlag von 1,75% auf den jeweils aktuellen Leitzins für 3 Jahre garantiert hat. Seitdem hat Barclays ja leider mehrmals die Konditionen für Neukunden verschlechtert. Der Zinsaufschlag ist stetig gesunken, die Garantiezeit wurde von 3 Jahren auf 1 Jahr gesenkt, und außerdem sank der Leitzins in dieser Zeit auch einmal um 0,25%. Während die Konditionen für Neukunden mit aktuell 1% also ziemlich unattraktiv geworden sind, stehen die Bestandskunden der ersten Stunde momentan mit 2,5% recht gut da.
Diese alten Bestandskunden waren Barclays wohl bereits Ende 2012 ein Dorn im Auge, weshalb einigen Kunden im November ein Vertragswechsel angeboten wurde. Der neue Vertrag garantierte einen üppigen Zinsaufschlag von 2,25% auf den EZB Leitzins, also 0,5% mehr als im bisherigen Vertrag und damit insgesamt 3,0%. Auf den ersten Blick ein sagenhaftes Angebot. Wer dem Vertragswechsel zustimmte, verlor allerdings seine lange Zinsgarantie. Die neue Garantie für den erhöhten Zinsaufschlag galt nur noch 6 Monate, also wahrscheinlich vom 1.12.2012 bis zum 31.05.2013. Danach sollen dann die jeweils aktuellen Konditionen gelten, momentan also 1% aufs Tagesgeld.
Das kann in meinen Augen eigentlich nur als Lockangebot durchgehen, um alten Bestandskunden die schlechteren Konditionen für Neukunden aufdrücken zu können. Und das von einer Bank, die immer groß mit dem Spruch „Schluss mit den Lockzinsen“ geworben hat.
Mir ist nicht ganz klar, nach welchen Kriterien Barclays diese Angebote unterbreitet hat. Wie auch einige andere Blog-User hier bin ich auch einer dieser alten Bestandskunden. Ich habe dieses Wechselangebot aber nicht erhalten. Ich könnte mir vorstellen, dass eventuell nur Kunden ab einer bestimmten Mindesteinlage angeschrieben wurden.
Hat vielleicht jemand von Euch dieses oder ähnliche Angebote von Barclays unterbreitet bekommen? Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass solche Angebote auch weiterhin gemacht werden. Über eine Info hier würde ich mich dann jedenfalls sehr freuen. In aller Regel dürfte sich das neue Angebot nur für die Bank rentieren und nicht für Euch. In einigen Fällen könnte solch ein Angebot aber auch für den Kunden OK sein, wenn man z.B. schon jetzt genau weiß, dass man sein Geld nur für bis zu 6 Monate parken möchte und es dann sowieso anderweitig verplant hat.
Bevor also jemand einen Vertragswechsel voreilig aufgrund eines tollen Zinssatzes unterschreibt, gilt selbstverständlich immer: genau durchlesen und durchrechnen.
Die von wj42 eingestellte Tabelle enthält keine Privatpersonausprägungen außer „Privathaushalte mit Hauspersonal“, wenn ich es richtig sehe.
Die Anlage C1 (Monatliche Bilanzstatistik, Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken) enthält die zu meldenden Merkmale/Personengruppen:
– eirtschaftlich selbständige Privatpersonen
-wirtschaftlich unselbständige Privatpersonen
-sonstige Privatpersonen
Warum soll die Barclays Bank unter den „Beschäftigungsmerkmalen“ dann die hochsensible Auswahl „Rentner, Angestellte, Selbständige, Studenten, Beschäftigungslose“ (zitiere ich nur aus dem Gedächtnis) abfragen dürfen?
Zwar wird die Angabe „anonymisiert“ an die Bundesbank gegeben, aber die Barclays Bank speichert ja diese höchstprivaten Angaben. Und perfekten Datenschutz habe ich nur, wenn ich meine Daten behalte.
Mit der Frage: „Wie ist die Rechtsgrundlage?“, kommt man i.d.R. recht weit.
Wow, danke für diese fundierten Infos!! 🙂
Da ich beruflich (allerdings auf IT-Seite) mit dem Meldewesen einer Bank zu tun habe, hier mein Kommentar zu dieser Diskussion:
Banken sind verpflichtet, monatlich der Bafin (über den Umweg Bundesbank) bestimmte Dinge zu melden.
Eine davon ist die Bilanzstatistik. Diese Meldung entspricht mehr oder weniger einer nach Bundesbank-Kriterien aufgegliederten Bilanz.
U.a. muss dort auch der Wirtschaftszweig des Kunden entsprechend der Bundesbank-Kundensystematik angegeben werden. Die aufgelisteten „Privatperson“-Ausprägungen sind ein Teil davon. Eine vollständige Liste gibt es z.B. hier:
http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Service/Meldewesen/Bankenstatistik/Kundensystematik/kusys_gliederung_wz2008_excel.xls?__blob=publicationFile
Kurz zusammengefasst: J
Ja, eine Bank braucht den Beruf für ihre monatlichen Meldungen und hat da relativ wenig Handlungsfreiheit (da die Bafin gelegentlich auch Prüfungen durchführt).
Wenn die Meldung nicht monatlich pünktlich abgeliefert wird oder das Prüfergebnis nicht zufriedenstellend ist, kann das übrigens (zumindest theoretisch) bis zum Entzug der Banklizenz führen.
Wen es interessiert, andere wichtige Meldungen sind auch noch:
– Monatliche Meldung nach SolvV und LiqV (eigentlich wichtiger):
Hier geht es im Wesentlichen darum, dass die Bank ihre Zahlungsfähigkeit und Eigenkapitalausstattung nachweist (z.B. wenn ich es richtig im Kopf habe Eigenkapital >= 8% der risikogewichteten Aktiva). Besonders hier soll wg. Basel 3 auch am meisten verschärft werden.
– Quartalsweise Meldung der Groß- und Millionenkredite:
Hier müssen alle Kredite von Kunden gemeldet werden, die insgesamt mehr als 1,5 Mio € Kredite haben (Millionenkredit) oder mehr als einen bestimmten Prozentsatz des Eigenkapitals.
Danke für das Posten der Antwort der Bundesbank. Ich habe nur einen kurzen Blick darauf geworfen und hoffe, dass ich das richtig verstehe. Ganz sicher bin ich mir da allerdings nicht 😉
So wie ich das verstehe, müssen Banken der Deutschen Bundesbank regelmäßig Statistiken über ihre Aktiva und Passiva, bzw. u.a. Verbindlichkeiten gegenüber anderen Unternehmen und Personen zukommen lassen. Die Verbindlichkeiten der Bank gegenüber anderen Nicht-Banken, müssen wohl in diesem C1-Dokument erfasst werden. Dort wird unterschieden zwischen Unternehmen, selbstständigen und nicht selbstständigen Privatpersonen. Die Bank muss der Bundesbank also melden, wie viel Geld sie diesen Gruppen jeweils schuldet. Dafür muss die Bank natürlich wissen, ob der jeweilige Kunde selbstständig ist oder nicht.
Ich erinnere mich jetzt nicht mehr genau, welche Beschäftigungsgruppen Barcleys abgefragt hat, aber es waren meiner Meinung nach mehr als zwei oder drei und demnach wahrscheinlich auch mehr als notwendig wären, um die Vorgabe der Bundesbank zu erfüllen. Vielleicht hat ja noch jemand diese Liste.
Wie ich bereits sagte … „deutsche Sprache vom Feinsten“ … ich bin biher asu den Anlagen noch nicht schlauer geworden.
Danke für die Info! 🙂
Allerdings muss ich zugeben, dass ich nach dieser Antwort kaum schlauer bin als vorher. Und für diese PDF-Dokumente fehlt mir gerade die Muße. 🙂
Ich stelle hier mal einfach kommentarlos die Antwort („deutsche Sprache vom Feinsten“) der Bundesbank ein:
gemäß Anlage 1 zur Mitteilung Nr. 8001/2009 haben die monetären
Finanzinstitute (Banken) der Deutschen Bundesbank monatlich den Stand ihrer
Aktiva und Passiva gegliedert nach Arten, Fristigkeiten und
Wirtschaftssektoren zu melden. Gemäß Punkt 6 der o. g. Anlage sind die
Meldungen nach dem von der deutschen Bundesbank vorgeschriebenen
Berichtsschema zu erstatten. In der Anlage C1 zur monatlichen
Bilanzstatistik sind die „Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken
(Nicht-MFIs) u. a. in die Sektoren „wirtschaftlich selbständige
Privatpersonen“, „wirtschaftlich unselbständige Privatpersonen“ und
„sonstige Privatpersonen“ zu untergliedern.
Die entsprechenden Dokumente finden Sie auf unserer Internetseite unter den
folgenden Links:
Statistische Sonderveröffentlichung 1, Statistik der Banken und
sonstigen Finanzinstitute – Richtlinien und Kundensystematik, Seite
173f. bzw. Seite 13f.:
http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Veroeffentlichungen/Statistische_Sonderveroeffentlichungen/Statso_1/statso_1_02_monatliche_bilanzstatistik.pdf?__blob=publicationFile
Anlage C1:
http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Service/Meldewesen/Bankenstatistik/Vordrucke_Bilanzsstatistik/c1.pdf?__blob=publicationFile
Mit freundlichen Grüßen
DEUTSCHE BUNDESBANK
Kommunikation
Wilhelm-Epstein-Strasse 14
60431 Frankfurt am Main
Tel. +49 69 9566 – 3511 oder 3512
Fax: +49 69 9566 – 3077
Heute ist lediglich die Bearbeitungsnummer durch die nBundebank per E-Mail gekommen. Eine Antwort leider noch nicht. Sobald ich diese habe setze ich die natürlich in den Blog.
Ich hatte auch schon vor etwas über zwei Wochen mal eine Anfrage an Barclays gestellt, aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage diese Daten erhoben werden.
Interessanterweise versucht man dann offenbar immer, mich telefonisch zu erreichen. Dabei wollte ich natürlich eine schriftliche Aussage dazu haben. Immerhin war meine Anfrage ja ebenfalls schriftlich. Also habe ich die Anfrage nochmal gestellt, mit dem Hinweis, dass ich nicht angerufen werden möchte und eine schriftliche Antwort erwarte. Natürlich wurde ich auch diesmal angerufen.
Schließlich habe ich aber eine schriftliche Antwort erhalten, die wie folgt lautet:
„Die Abfrage der Beschäftigungsgruppe bezieht sich auf das Kreditwesengesetz §25 Abs.1 Satz 3 in Kombination mit dem Bundesbankgesetz §18 über monatliche Bilanzstatistik.“
Ich war ebenfalls der Meinung, dass diese Datenerhebung evtl. nicht in Ordnung ist, weil andere Banken diesbezüglich nicht nachgefragt haben. Ich bin mir aber inzwischen nicht mehr ganz sicher, ob ich nicht auch bei meinen anderen Anträgen für Tagesgeldkonten die Beschäftigungsgruppe im Antrag ankreuzen musste.
Die angegebenen Gesetze habe ich mal rausgesucht:
§25, Kreditwesengesetz, Absatz 1
Ein Institut hat unverzüglich nach Ablauf eines jeden Monats der Deutschen Bundesbank einen Monatsausweis einzureichen. Die Deutsche Bundesbank leitet diese Meldungen an die Bundesanstalt mit ihrer Stellungnahme weiter; diese kann auf die Weiterleitung bestimmter Meldungen verzichten. Werden nach § 18 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank monatliche Bilanzstatistiken durchgeführt oder nach Artikel 5 des Protokolls über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank von der Deutschen Bundesbank monatliche Bilanzstatistiken erhoben, gelten die hierzu einzureichenden Meldungen auch als Monatsausweise nach Satz 1.
und
§18, Bundesbankgesetz
Die Deutsche Bundesbank ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgabe Statistiken auf dem Gebiet des Bank- und Geldwesens bei allen Kreditinstituten, Kapitalanlagegesellschaften und Investmentaktiengesellschaften anzuordnen und durchzuführen. §§ 9, 15 und 16 des Bundesstatistikgesetzes sind entsprechend anzuwenden. Die Deutsche Bundesbank kann die Ergebnisse der Statistiken für allgemeine Zwecke veröffentlichen. Die Veröffentlichungen dürfen keine Einzelangaben enthalten. Den nach § 13 Abs. 1 Auskunftsberechtigten dürfen Einzelangaben nur mitgeteilt werden, wenn und soweit es in der Anordnung über die Statistik vorgesehen ist.
Daraus geht meiner Meinung nach allerdings nicht wirklich hervor, ob die Bundesbank tatsächlich die Erhebung der Beschäftigungsgruppe angeordnet hat, oder ob Barclays einfach meinte, diese Information besser mal mitzuliefern. Von daher ist das Ergebnis von Berliners Anfrage an die Bundesbank sicher interessant.
Super; danke schon mal für Dein Engagement! 🙂
Ich habe hierzu eine Anfrage an die Bundesbanke gestartet. Mal abwarten, was hier als Antwort kommt. Werde selbstverständlich berichten.
Tatsächlich, jetzt sehe ich es auch. Kam aber offenbar nur als PDF in die Postbox im Online-Banking. Das hatte ich vorher nicht gesehen, daher fühlte ich mich etwas „überfallen“ vorhin…
Mal sehen, wie die anderen Banken damit umgehen, wenn es ja Pflicht ist. Habe noch nie etwas von so einer Verpflichtung gegenüber des Bundesbank gehört. Dass Unternehmen gegenüber dem Statistischen Bundesamt und den Landesämtern auskunftsverpflichtet sind, ist mir bekannt. Das mit der Bundesbank ist mir neu.
Dazu hat es auch vorab ein Schreiben der Bank gegeben. Ich hege irgendwie die Vermutung, dass Barclays Kunden vergraulen will – sagt mir so mein Bauchgefühl.
Bei Barclays wurde ich heute nach dem Einloggen dazu aufgefordert, mich in eine Beschäftigungsgruppe einzuordnen. Angeblich sei dazu jede Bank verpflichtet und es soll für die amtliche Statistik genutzt werden. Ist mir so bislang noch nirgendwo anders begegnet.
Etwas komisch fand ich, dass man das ganze mit einer TAN bestätigen sollte. Bei sowas schellen ja normalerweise die Alarmglocken. Erfreulicherweise war aber in der SMS in der mTAN auch erwähnt, dass sie für die Änderung der „Kontaktdaten“ dient. Ich gehe also davon aus, dass das alles korrekt ist und ich da keinem Betrug aufgesessen bin. In der Adressleiste stand auch die ganze Zeit ganz klar barclays.de und es war eine gesicherte Verbindung. Ich kann mir aber vorstellen, dass so etwas viele verunsichert.
Da kann man nur froh sein, dass man damals noch schnell das Konto mit + 1,75% abgeschlossen hat. Wer bekommt heutzutage schon woanders 2,50%? Das nächstbeste Tagesgeldangebot ist erst Rabodirect mit dann 2,20%.
Ich habe den Zinssatz noch bis 31.05.2015 garantiert und wenn der Leitzins steigt, dann steigen ja auch meine Zinsen automatisch mit an.
Deswegen wird es wohl in den nächsten Jahren keinen Anbieter geben, der das übertreffen kann.
Das heißt wohl wirklich, dass ich mich noch die nächsten 2,5 Jahre zurücklehnen kann.
Habe gestern von Barclays eine SMS erhalten, in der ich darauf hingewiesen wurde, dass bislang ein Freistellungsauftrag von mir vorliegt. Finde ich vorbildlich, so einen Erinnerungsservice.