Gerade einmal ein paar Tage ist es her, dass ich hier im Blog auf die für heutige Zeiten sensationell hohen Festgeldzinsen der net-m Privatbank 1891 hinwies. Auch, wenn ich mir bislang in Bezug auf die Strategie der Bank noch keinen richtigen Reim machen konnte, so war das in meinen Augen ein echter Geheimtipp.
Doch wie sich nun in den Kommentaren des oben verlinkten Blogeintrages zeigt, war das für die sich dafür interessierenden Neukunden (zumindest die allermeisten, vermutlich sogar für alle) eher ein „Rohrkrepierer“ als ein Geheimtipp. Denn die Bank hat ihre sensationellen Zinsen aufs Festgeld mit Wirkung zum 13. Mai 2016 deutlich gesenkt.
Allerdings sind auch die neuen Festgeld-Konditionen im Vergleich noch sehr gut. Für ein halbes Jahr liegen sie bei glatt 1,0 Prozent und für ein Jahr bei 1,10 Prozent.
Zinssenkung gilt auch bei Antragsstellung vor 13.05.2016
Wie die Erfahrungen mit anderen Banken in vergleichbaren Situationen zeigen, so ist dies für gewöhnlich kein besonderes Problem: Denn meistens wird es in diesen Fällen so geregelt, dass Kunden trotzdem die „alten“ Zinsen angeboten bekamen, sofern sie die Kontoeröffnung vorher eingeleitet haben und zeitnah über die Bühne bringen.
Die net-m Privatbank handhabt dies nun aber bedauerlicherweise anders: Sie informiert Neukunden, die bereits einen Antrag auf Eröffnung eines Tagesgeldkontos (welches ja Voraussetzung für den Abschluss eines Festgeldes ist) gestellt haben, per E-Mail über Verzögerung bei der Bearbeitung und die zwischenzeitliche Zinssenkung.
In dieser E-Mail schlägt sie vor, dass der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen könne, wenn er mit den neuen Konditionen nicht einverstanden sei oder es ihm zu lange dauere (nachzulesen ist die Mail im Original-Wortlaut übrigens in den Kommentaren des eingangs verlinkten Blog-Beitrags). Das heißt im Umkehrschluss auch: Man kann jetzt nur noch die neuen (=niedrigeren) Zinsen bekommen – egal wann man den Kontoeröffnungsantrag gestellt hat. Das hat einen extrem bitteren Beigeschmack – Transparenz sieht anders aus.
Neukunden fühlen sich verschaukelt
An dem Tagesgeldkonto dürften angesichts des niedrigen Zinssatzes von 0,55 Prozent wohl nur die allerwenigsten betroffenen Kunden Interesse gehabt haben. Die lange Bearbeitungszeit dürfte also nahezu ausschließlich Festgeldkunden betreffen, die sich nun natürlich verständlicherweise verschaukelt fühlen.
Besonders bitter ist diese Angelegenheit für diejenigen Neukunden, die auf dem Eröffnungsantrag angekreuzt haben, dass ein bestimmer Antrag direkt nach Kontoeröffnung vom Girokonto eingezogen werden soll. In diesen Fällen dürften die Kunden dann den entsprechenden Betrag auf dem Girokonto (das ja in der Regel unverzinst ist) geparkt haben und warteten bislang vergebens auf die Kontoeröffnung und somit auch die Verzinsung. Und dann nun auch noch diese Nachricht über die Zinssenkung – quasi als „Sahnehäubchen“ obendrauf.
Nicht zuletzt aus diesem Grunde würde ich persönlich von dieser Verfahrensweise immer nur abraten. Dann lieber das Geld auf einem ordentlich verzinsten Tagesgeldkonto „zwischenparken“ und abwarten, bis dann eine Info über die Kontoeröffnung kommt.
Dafür bietet sich ja vor allem MoneYou an, die für all ihre Kunden dauerhaft einen sehr guten Zinssatz anbietet (derzeit liegt dieser bei 0,85 Prozent).
Bestandskunden im Glück und im Unglück zugleich
Fairerweise muss man dazu sagen, dass für Bestandskunden der net-m Privatbank noch bis unmittelbar vor der Zinssenkung der Abschluss eines Festgeldkontos zu den alten Konditionen möglich war. Diese konnten also noch profitieren. Das will ich hier natürlich nicht unerwähnt lassen. 😉
Schon beim Tagesgeldkonto fiel die net-m Privatbank in der Vergangenheit damit auf, Bestandskunden zu bevorzugen. Sie bot zumindest einem Teil der Bestandskunden einen höheren Zinssatz als den neuen Kunden an – sogar mit einer zeitlichen Garantie.
Doch damit scheint es zukünftig (zumindest größtenteils) vorbei zu sein. Denn wie in den Blog-Kommentaren verschiedene Bestandskunden berichten, haben sie in der Online-Postbox eine Nachricht der Bank erhalten, in der sie darüber informiert werden, dass der Zinssatz auf den gleichen wie für neue Kunden gesenkt wird. Also auf 0,55 Prozent.
Konkurrenz bietet für Tagesgeld höhere Zinsen
Das ist im Vergleich natürlich nicht mehr attraktiv. Da sind andere Banken besser. Für Bestandskunden ist dabei derzeit wie gesagt MoneYou die erste Wahl – und das nun schon seit sehr langer Zeit. Hier erhaltet ihr momentan 0,85 Prozent.
Falls ihr euch auf eine Neukunden-Aktion einlassen möchtet, so ist weiterhin die Volkswagen Bank führend. Sie zahlt neuen Kunden für vier Monate lang garantiert 1,25 Prozent. Danach geht es allerdings raide bergab, sodass man sich nach einem neuen Anbieter umsehen sollte.
Einen guten „Kompromiss“ bietet die Consorsbank. Sie wendet sich mit ihrem Topzins von glatt 1,0 Prozent zwar ebenfalls an Neukunden und zahlt diese Zinsen nur für einen begrenzen Zeitraum. Dieser Zeitraum fällt dafür aber mit einem vollen Jahr sehr üppig aus. Zu beachten ist dabei lediglich noch die Beschränkung des Zinssatzes auf maximal 20.000 Euro.
PS: Auch an dieser Stelle übrigens noch einmal vielen lieben Dank an alle Leser, die sowohl per E-Mail als auch in den Blog-Kommentaren über die aktuellen Entwicklungen bei der net-m Privatbank informierten. Ihr seid einfach klasse! 🙂
NIBC und Creditplus senken Zinsen !
net-m senkt jetzt auch den Bestandskundenzinssatz von aktuell noch 0,55% ab dem 6.7. auf nur noch 0,3 %
Ich weiß auch nicht genau, wo das Problem ist: Ich habe problemlos das Angebot der net-m annehmen können, habe aber auch die Filiale in München vor meiner Haustüre, wo ich damals zur Eröffnung einfach vorbeischauen konnte.
Der Verkauf an die Hinduja-Gruppe ist glaube ich eher ein schlechtes Zeichen: Die Bank macht ja konstant Verluste. Vermutlich kauft sich Hinduja mit der netm jetzt einfach eine Bankenlizenz samt Verbindlichkeiten. Ich glaube nicht so recht, dass sie das Tagesgeldgeschäft so fortsetzen könnten.
Schade, die letzten 3 Jahre habe ich dort mein Geld immer wieder so gut anlegen können, wie sonst nirgends – Bestandskundenangebot-Konzept sei dank.
Das Festgeldangebot der net-m privatbank ist juristisch als sogenannte „invitatio ad offerendum“ aufzufassen, also als Einladung zum Angebot. Ein juristisch wirksamer Vertrag kommt erst dann zustande, wenn ein Kunde einen Antrag zur net-m privatbank schickt, und diese den Antrag annimmt. Eine andere juristische Auffassung wäre auch gar nicht praktikabel, weil die net-m privatbank ansonsten so viele Kunden hätte, wie sie vielleicht gar nicht bewältigen könnte.
Eine juristische Erstberatung beim Rechtsanwalt bzw. das komplette Einschalten eines Rechtsanwaltes dürfte wahrscheinlich mehr Kosten verursachen als der Gewinn durch das Festgeldangebot der net-m privatbank im Vergleich zu Festgeldangeboten anderer Banken.
Vermutlich ist der Bank der Image-Schaden egal. Denn ebenfalls am 13. Mai, also einen Tag nach der Ankündiung der Zinssenkung und genau an dem Tag, an dem sie wirksam wurde, teilte die Bank per dürrer Pflichtmitteilung mit:
net mobile AG: Anzeige des bevorstehenden Verkaufs der Anteile an der net-m privatbank
13.05.2016 / 19:38
Düsseldorf, 13. Mai 2016 – Die net mobile AG teilt mit, dass sie am heutigen Tag gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ihre Absicht angezeigt hat, sämtliche Anteile an der net-m privatbank 1891 AG an die BASE OIL SUPPLY LTD., eine Gesellschaft der Hinduja-Gruppe, zu verkaufen. Zu diesem Zweck hat die net mobile AG heute die entsprechenden Unterlagen bei der BaFin eingereicht. Zuvor hatten die zuständigen Gremien auf beiden Seiten bereits dem Verkauf zugestimmt. Die Parteien planen den Vertrag in den nächsten Tagen zu unterschreiben.
Wenn du das Problem wirklich nicht verstehst, vielleicht einfach nochmal lesen. Die beworbenen Festgelder waren in der Praxis eben nicht abschließbar für Neukunden. Könnte trotzdem in Ordnung sein, aber wenn ich betroffen wäre, würde ich trotzdem mal einen Anwalt fragen.
Das Festgeld mit den Topkonditionen auch für Neukunden gab es doch aber schon ab 30.4. wenn ich mich richtig erinnere und eben bis 13.5.
Also war es ja schon ca. 14 Tage auf dem Markt und abschliessbar. o.k. ist nicht lange aber immerhin 2 Wochen war es doch abschliessbar für jeden.
Was sollte rechtlich daran zu beanstanden sein auch wenn es nur 2 Wochen waren ? Verstehe irgendwie diese juristische Diskussion jetzt nicht. Die Bank beendete dann dieses Angebot und aus die Maus. Das ist juristisch alles absolut korrekt abgelaufen, da beisst keine Maus den Faden ab.
Ich hatte mir schon die gleiche Frage gestellt. Ich denke, das Problem ist, dass zwar einerseits Tagesgeld- und Festgeldkonten voneinander getrennt verwaltet und beworben werden, andererseits aber die net-m Bank beides Verküpft hat, indem nur die Festgeldzinsen beworben wurden, aber ein Tagesgeldkonto vorausgesetzt wurde. Die Anträge selbst galten also erst einmal nur für das Tagesgeldkonto. Und der Tagesgeldzinssatz hat sich ja nicht verändert. Von daher hätte man ja sogar den zum Zeitpunkt der Antragsabgabe gültigen Zins von 0,55% erhalten. Ein Anrecht auf die Beibehaltung der Festnetzzinsen gab es in diesem Antrag sicher nicht.
Von daher mag das Verhalten juristisch korrekt sein, aber unter aller Sau, was Kundenfreundlichkeit angeht.
Aber auch ich bin mir nicht ganz sicher, ob man nicht doch einige Erfolgschancen hätte. Denn gerade die Festgeldzinsen zu bewerben und dann niemandem die Möglichkeit zu geben, diese Zinsen wahrzunehmen, dann aber mit einem Haufen neuer Tagesgeldkunden dazustehen, die es eigentlich gar nicht sein wollten, kommt mir schon mehr als nur seltsam vor. Ich dachte eigentlich, Lockangebote seien in jedem Bereich verboten. Beschwören kann ich es aber gerade nicht.
Natürlich ist das Verhalten der Bank juristisch gesehen völlig korrekt. Nur die Bank alleine entscheidet wann sie ein Angebot beginnt und wann Sie es wieder beendet. Also im Extremfall kann so ein Angebot auch nur 1 Tag laufen und dann von der Bank wieder beendet werden..
Natürlich bleibt ein fader Beigeschmack aber das ist juristisch ja irrelevant…
Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass das Verhalten der net-m juristisch okay ist. Lockangebote sind eine Sache, aber Lockangebote, die dann gar nicht nutzbar sind? Wenn ich betroffen wäre, würde ich mich mal mit einem Anwalt besprechen.