[Update vom 18.11.2016: Die im nachfolgenden Text genannten Zinssätze gelten nur noch für Kontoeröffnungen und Einzahlungen bis einschließlich 20.11.2016. Danach verschlechtern sich die Konditionen dann deutlich.]
Vor ein paar Tagen empfahl ich hier im Blog mit der Credit Agricole ja ausnahmsweise mal einen Anbieter mit Kontoführung nach ausländischem Recht.
Grund dafür ist, dass die Festgeldzinsen bei diesem französischen Anbieter derzeit extrem hoch sind und da kein Anbieter mit Kontoführung nach deutschem Recht mithalten kann.
Kein Freistellungsauftrag möglich
Nachteil bei der Kontoführung nach ausländischem Recht ist ja in erster Linie, dass man keinen Freistellungsauftrag erteilen kann, da diese Anbieter für euch keine Steuern an das deutsche Finanzamt abführen. Sie zahlen die Zinsen daher ohne Abzüge an euch aus und man ist selbst für die korrekte Versteuerung verantwortlich.
Manch einer sieht dies auch als Vorteil, da man die Abzüge so erst mit der jährlichen Steuererklärung zahlen muss und vorher mit diesem Geld „arbeiten“ kann.
Gibt es bessere Angebote mit „ausländischer Kontoführung“?
Wie auch immer: Da ich mit der Credit Agricole ja nun aufgrund der hohen Zinsen „ausnahmsweise“ mal einen Anbieter mit Kontoführung nach ausländischem (hier: französischem) Recht empfohlen habe, habe ich hier nun auch mal einen Martktvergleich gemacht.
Seit einiger Zeit sind in diesem Marktsgment mit Savedo, Weltsparen und Zinspilot drei Anbieter aktiv, die gleich zu mehreren verschiedenen ausländischem Banken vermitteln, die sehr hohe Zinsen anbieten, die aber fast alle auf Kontoführung nach ausländischem Recht beruhen.
Das ist ja – wie oben dargestellt – grundsätzlich kein Problem, sondern nur aus Sicht mancher etwas komplizierter in der steuerlichen Abwicklung. Allerdings ist es mir persönlich wichtig, dass es sich um einen Anbieter handelt, der eine Einlagensicherung bietet, die als leistungsfähig genug angesehen wird, um die Sparer im Zweifelsfall auch zeitnah entschädigen zu können.
Wie leistungsfähig ist die Einlagensicherung?
Für die Einschätzung der Leistungsfähigkeit orientiere ich mich traditionell an dem Urteil der Stiftung Warentest bzw. Finanztest. Diese hält zum Beispiel die Einlagensicherungen von Lettland, Italien, Polen, Portugal, Bulgarien, Malta und Tschechien im Zweifelsfall nicht für leistungsfähig genug, da diese Länder für ihre Wirtschaftskraft von den Rating-Agenturen Fitch, Moody’s und Standard & Poor’s keine Bestnoten erhalten.
Zieht man auf den oben genannten Plattform nun die Angebote von Banken aus Ländern ohne Bestnoten nicht in Betracht, dann bleibt am Ende nicht mehr viel übrig. Um genau zu sein landet dann keines der Angebote mehr vor dem der französischen Credit Agricole. Zur Erinnerung, die Zinssätze lauten:
Wenn man auf der Suche nach einem topverzinsten Festgeld mit einer als leistungsstark anzusehenden europäischen Einlagensicherung ist, dann ist man derzeit bei der Credit Agricole am besten aufgehoben.
Danke für Deinen Hinweis. Habe schnell noch einen Artikel dazu geschrieben und werde selbst auch noch die eigene Kontoeröffnung durchführen. 🙂
Sonderfestgeldzinsaktion wird bei credit agricole zum kommenden Montag beendet. Evtl. lohnt es sich schnell zu sein.
1. Mit der Einlagensicherung habe ich mich wenig beschäftigt und würde ich mich auch wenig beschäftigen. Ich würde mich im Ernstfall nicht darauf verlassen, dass ein Einlagensicherungsfonds zahlen will oder kann. Ich würde regelmäßig die Bonität der Bank überprüfen und das Geld rechtzeitig abziehen, falls die Bank in Schwierigkeiten gerät.
2. Wie lange man nach dem Eröffnungsantrag die Zinshöhe garantiert bekommt, wird in den AGB der Bank geregelt sein. Wenn man damit nicht einverstanden ist, sollte man sich die Rechtssprechung in Einzelfällen dazu ansehen.
3. Die These, dass das Ende der Niedrigzinsphase erreicht ist, dürfte sehr wahrscheinlich wahr sein. Dies zeichnete sich bereits ca. im April 2015 ab, als der Bund-Future urplötzlich kollabierte. Man muss dies aber auch im Gesamtzusammenhang einer Intermarketanalyse sehen, die Zusammenhänge der Devisen-, Rohstoff-, Bond- und Aktienmärkte analysiert. Ich hatte hier vor einigen Monaten auch geschrieben, dass sich in den Anleihemärkten eine Blase gebildet hat und hatte davor gewarnt, in Anleihefonds zu investieren.
guten Abend Thomas,
ich kenne den Kommentar, er findet sich in ähnlicher Form auch auf biallo im Kommentar zum Bericht „Spitzenzins“ . Dort habe ich unter meinem nick eine Richtigstellung geschrieben. Ich kann aus Erfahrung nur die korrekte Abwicklung bei credit agricole selbst bei Zinsänderung bestätigen. Beste Grüße.
Guten Morgen und vielen Dank für die Antworten. Das mit den 4 Wochen war mir bewusst. Leider stand in einem Forum, dass der Zinssatz am Tag der Gutschrift gilt. Evtl. waren das auch nur die Anfänge, da dies nicht unbedingt rechtens ist. Meine Quelle war
https://www.kritische-anleger.de/credit-agricole/erfahrungen/
Der Kommentar war von cindy übermittelt am 22.02.2016
Ich gehe jedenfalls das “ Risiko“ nun ein. Sollten die wirklich die Zinsen ändern und das übertragen, habe ich ja noch das 14 tägige Widerrufsrecht.
Gruß
@thomas
1. Teilantwort
Die Abwicklung von Schadensfällen ist seit Anfang Juli 2015 deutlich vereinfacht. Sparer müssen sich nicht mehr mit der jeweiligen Entschädigungseinrichtung im Ausland auseinandersetzen. Entschädigungszahlungen laufen künftig über das deutsche Einlagensicherungssystem im Auftrag der ausländischen Einrichtung.
2. Teilantwort
Zinshöhe ist abhängig vom Eröffnungsantrag+4 Wochen .In den Bedingungen für das Einlagengeschäft der credit agricole wird explizit darauf hingewiesen, dass der Kunde 4 Wochen Zeit hat, den Anlagebetrag zu überweisen. OK wenn er das versäumt, habe ich vollstes Verständnis aus Bankensicht, bei fallendem Zinsniveau den ursprünglichen Zinssatz nicht gewähren zu können.
P.S. @focus. Wie ist Ihre geschätzte Meinung ?
Nein . Man muss im Falle einer Bankpleite nichts in englisch oder französisch abwickeln bzw. seine Ansprüche anmelden. Alles läuft – völlig automatisch – über die BaFin und damit in Deutsch.
“ Wie erfolgt ein Entschädigungsverfahren, wenn das Geld bei einer Zweigstelle in Deutschland eingezahlt ist und das Kreditinstitut seinen Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) hat?
Wenn sich die Zweigstelle eines ausländischen Kreditinstitutes mit Sitz im EWR (z.B. Sitz des Kreditinstitutes in Österreich) in Deutschland befindet, erfolgt die Auszahlung der Entschädigung künftig durch ein deutsches Einlagensicherungssystem.
Dieses handelt dabei im Namen des Einlagensicherungssystems des Sitzstaates des Kreditinstitutes (im Beispielsfall somit der österreichischen Einlagensicherung). Die notwendigen Finanzmittel müssen vor der Auszahlung durch das deutsche Einlagensicherungssystem vom z.B. österreichischen Einlagensicherungssystem bereitgestellt werden und die angefallenen Kosten müssen erstattet werden. Der Einleger in Deutschland muss sich nicht selbst an die Sicherungseinrichtung in Österreich wenden, sondern kann das Entschädigungsverfahren in Deutschland abwickeln.
Gründet ein ausländisches Institut (EWR-Raum und andere Staaten) eine Tochtergesellschaft in Deutschland, so gehört diese ebenfalls einer deutschen gesetzlichen Entschädigungseinrichtung an. “
https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BaFinVerbraucherschutz/Schieflage/Einlagensicherung/einlagensicherung_node.html
Guten Morgen,
gibt es denn eine Zinsgarantie sobald man den Onlineantrag ausgefüllt hat? In einem anderen Forum lass ich, dass derjenige gewartet hat, bis er offiziell sein Konto bestätigt hatte. In der Zwischenzeit sank aber der Zinssatz. Er bekam somit auch nicht den Zinssatz der Ursprünglich bei Abschluß angeboten war. Im Falle einer Pleite muss man alles im Französischem oder Englischem abwickeln was auch ein Nachteil sein könnte.
Gruß
Das ist in der Tat eine feine Sache. Vielen Dank für diesen Erfahrungsbericht! 🙂
Guten Tag, noch eine kleine Ergänzung aus meiner Sicht: Für mich persönlich hat die Geldanlage bei „credit agricole“ oder deren Schwester „Credit plus“ noch einen entscheidenden für mich relevanten Vorteil, der darin besteht, dass ich unmittelbar nach Kontoeröffnung den Anlagebetrag überweisen kann und dieser sofort verzinst wird. Es ist also keine Tagesgeldkonto, kein separates institutseigenes Referenzkonto erforderlich, kein Warten auf eine Eingangsbestätigung oder explizite Zusendung einer Konto-, respektive Kundennummer erforderlich. Als Zinshopper richte ich es so ein, dass heute mein Anlagebetrag von dem ursprünglichen Tagesgeld- oder Festgeldkonto meinem Gehaltskonto gutgeschrieben wird und ich ohne Valutaverlust die Neuanlage tätigen kann.
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