Consorsbank verschickt Steuerbescheinigung nicht automatisch

Ich bin es normalerweise so gewohnt, dass ich nach Ablauf eines Kalenderjahres von „meinen“ Tagesgeldanbietern nach einiger Zeit eine Steuerbescheinigung erhalte, um diese im Rahmen meiner Steuererklärung nutzen zu können. Dies war bislang auch nie ein Problem.

Bei der Consorsbank ist mir nun allerdings aufgefallen, dass man die Steuerbescheinigung im Onlinebanking explizit anfordern muss. Ansonsten wird sie offenbar nicht verschickt.

Steuerbescheinigung mit mTAN anfordern

Ihr findet den entsprechenden Punkt nach dem Einloggen unter „Mein Konto & Depot“ -> „Steuerbescheinigung“. Dort wird dann außerdem sogar noch die Eingabe einer mTAN verlangt. Das finde ich persönlich dann doch etwas übertrieben, hier die „Hürden“ so hoch zu legen. Aber nun gut, das muss die Consorsbank ja selbst wissen.

Da im Laufe des letzten Jahres aufgrund des guten Angebotes doch einige von Euch bei der Consorsbank gelandet sein dürften, wollte ich diesen besonderen Umstand hier noch einmal explizit erwähnen. Nicht, dass ihr nun wochenlang vergebens auf die Steuerbescheinigung wartet, bis ihr erst dann feststellt, dass ihr diese ausdrücklich hättet anfordern müssen. Das muss ja nicht sein. 😉

Noch weitere Anbieter mit dieser Verfahrensweise?

Wie eingangs erwähnt, kann ich mich nicht erinnern, so einer Verfahrensweise schon einmal bei einem anderen Top-Tagesgeldanbieter begegnet zu sein. Vielleicht habe ich hier aber auch etwas nicht auf dem Schirm.

Kennt ihr weitere Top-Anbieter, bei denen das so ist? Falls ja, dann schreibt gerne einen Kommentar unter diesem Blog-Eintrag. Dann können wir damit noch andere Leser „warnen“.

4 Gedanken zu „Consorsbank verschickt Steuerbescheinigung nicht automatisch

  1. Also bei mir steht im Onlinebanking unter dem oben genannten Punkt, dass ich auch für 2015 eine Steuerbescheinigung angefordert hätte. Daher gehe ich davon aus, dass das bei mir ein Jahr vorher auch schon genau so war (nur kann ich mich daran nicht mehr ganz klar erinnern).

  2. Bekomme ich wohl auch eine Steuerbescheinigung obwohl ich eine NV-Bescheinigung vorgelegt habe und keine Abgeltungssteuer gezahlt habe ?

    Das wäre dann quasi ja nur eine Bescheinigung über die erhaltenen Zinsen im Jahre 2016.

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