Heute Vormittag hatte ich in diesem Blog-Eintrag ja über die kurz bevorstehende Zinssenkung der Festgelder der Credit Agricole Consumer Finance (CACF) berichtet. Ziemlich schnell wurde aus den Blog-Kommentaren klar, dass die genannten bisherigen Zinsen für neue Kunden nicht mehr möglich sind, sodass ich den Blogeintrag entsprechend anpassen musste.
Damit das nicht untergeht, will ich dies auch noch einmal in diesem (kurzen) neuen Eintrag separat beleuchten. Denn die Darstellung auf der Homepage der CACF ist wirklich alles andere als ideal und transparent. Zwar werden dort auch die Konditionen ab dem kommenden Montag (21. November 2016) erwähnt, nicht aber die „Umsetzung“ des ganzen.
Teufel steckt im Detail
Erstmal geht man davon aus, dass man als neuer Kunde noch die bisherigen Zinsen erreichen kann. Denn der Zinsrechner, der zum Kontoeröffnungsantrag führt, arbeitet noch mit den alten Zinsen. Wieso sollte er das tun, wenn diese Zinsen zum jetzigen Zeitpunkt gar nicht mehr erreichbar sind? Auch aus den „Häufig gestellten Fragen“ geht nichts Gegenteiliges hervor.
Erst wenn man den Antrag dann ausfüllt und von der Bank anschließend 21 (!) Seiten zum Ausdrucken (und unterschreiben) bereitgestellt bekommt, erfährt man als Kunde die Verfahrensweise (zumindest habe ich sie selbst vorher auf der Seite der Bank nicht gefunden). In dem 21-seitigen Dokument, das ich nach der Auswahl des 2-jährigen Festgeldes erhielt, heißt es dann auf Seite 3:
Die gewählte Laufzeit ist 24 Monate. Der Anlagebetrag wird mit dem auf der Webseite zum Zeitpunkt des Eingangs des vollständigen Anlagebetrages ausgewiesenen Zinssatz verzinst. Zur Zeit sind dies 1,36% p. a.
und etwas weiter unten dann noch einmal
Der Geldeingang ist maßgeblich für den Beginn der Laufzeit und die Verzinsung (vorbehaltlich der Annahme Ihres Antrages).
Wichtige Info geht leicht unter
Wenn man das nicht genau liest, kommt man dann möglicherweise vorschnell zu dem Urteil, dass man noch den alten Zinssatz bekommt. Schließlich wird der Zinssatz ja explizit erwähnt. Warum erwähnt man den überhaupt im Antrag, wenn das am Ende gar keine Relevanz hat? Wenn man 21 Seiten zum Lesen bekommt, geht so eine Info leicht mal unter bzw. wird „überlesen“.
Für mich ist das insgesamt irreführend. Zumal ich ja am Tag der Überweisung auch nicht wissen kann, welcher Zinssatz am Tag des Geldeingangs (folgender Bankarbeitstag) gilt. Ich finde die Vorgehensweise insgesamt fragwürdig und wenig kundenfreundlich. Wenn sie wenigstens explizit so auf der Homepage benannt und hervorgehoben wäre, könnte ich das ja noch okay finden. Aber so nicht. So zumindest meine ganz persönliche Meinung dazu.
Wer noch nicht überwiesen hat, schaut in die Röhre
Falls ihr also derzeit noch mit einer Kontoeröffnung bei der CACF liebäugelt, um die alten Zinsen zu erhalten, dann schlagt euch das wieder aus dem Kopf. Ebenso falls ihr zwar bereits den Kontoeröffnungsantrag erstellt habt, aber noch kein Geld überwiesen habt: Das Geld wird nicht mehr rechtzeitig (also am Sonntag, 20. November 2016, der ja ohnehin kein Bankarbeitstag ist) bei der CACF eingehen können. Somit kann man die alten Zinsen nicht mehr bekommen.
Alternativ verweise ich an dieser Stelle daher wieder auf meine Liste der besten Festgeld-Anbieter mit Kontoführung nach deutschem Recht.
PS: Vielen Dank für die Hinweise auf diese kundenunfreundliche Verfahrensweise der CACF!
Update vom 23.11.2016
Zumindest für die Laufzeit von einem Jahr gibt es seit heute ein noch attraktiveres Konkurrenz-Angebot: Die deutsche SWK Bank zahlt für das 12-monatige Festgeld 1,25 Prozent.