Vor wenigen Tagen erwähnte ich hier im Blog die französische Crédit Agricole Consumer Finance (CACF), die mit einer bemerkenswerten Zinserhöhung bei ihren Festgeldern auf sich aufmerksam machte. Im Vergleich der Anbieter mit starker europäischer Einlagensicherung sicherte sich damit den Spitzenplatz.
In den Blog-Kommentaren erhielt ich nun von Tagesgeldblog-Leser „chief“ jedoch leider den Hinweis auf eine bevorstehende Zinssenkung am kommenden Montag, 21. November 2016. Bei den einzelnen Laufzeiten geht es dabei deutlich herab, nämlich zwischen 0,4 und 0,55 Prozentpunkten. Das ist heftig und danach dann erstmal nicht mehr attraktiv für Zinsjäger.
Schnell noch alte Zinssätze sichern
Noch bis einschließlich Sonntag, 20. November 2016, gelten aber die alten Zinssätze, sodass es sich lohnt, bei der CACF schnell noch die Kontoeröffnung unter Dach und Fach zu bringen (Grund für die Streichung: siehe Update am Ende des Textes). Hier nochmal zu Erinnerung die alten Zinssätze (und zum Vergleich dahinter auch die Zinssätze ab Montag).
Ich selbst habe bislang leider noch verschlafen, dort zuzuschlagen. Ich werde das am Wochenende aber schnell noch nachholen. So hohe Zinssätze dürfte es mit einer finanzstarken europäischen Einlagensicherung (hier: Frankreich) nach meiner Einschätzung vermutlich so schnell nicht wieder geben.
PS: Ich finde es übrigens überaus fair von der CACF, dass sie diese Zinssenkung schon jetzt ankündigt und diese nicht heimlich still und leise von heute auf morgen umsetzt. So gibt sie einem noch die Chance, sich die alten Konditionen zu sichern. Daumen hoch dafür! 🙂
Update vom 18.11.2016, 12 Uhr: Es mehren sich in den Blog-Kommentaren (siehe unten) die Hinweise darauf, dass für den Erhalt des Zinssatzes der Geldeingang erforderlich ist und auch per E-Mail erhielt ich eine entsprechende Information. Demnach kann man es also gar nicht mehr schaffen, die alten Konditionen zu erhalten. Sorry für die ganze Verwirrung! Falls ihr heute oder in den letzten Tagen einen Kontoantrag erstellt habt, achtet genau darauf, welche Konditionen euch die CACF gewährt und seht im Zweifel lieber davon ab, Geld zu überweisen.
Update vom 23.11.2016: Zumindest für die Laufzeit von einem Jahr gibt es seit heute ein noch attraktiveres Konkurrenz-Angebot: Die deutsche SWK Bank zahlt für das 12-monatige Festgeld 1,25 Prozent.
ich möchte gerne hier mal einen Nebenschauplatz eröffnen, welcher für die tagesgeldblog Leser interessant sein könnte, die eine Geldanlage über 100.000 Euro bei einer Bausparkasse getätigt haben:
laut handelsblatt:
„In Bausparverträgen angespartes Geld ist bei den privaten Bausparkassen in Deutschland künftig nur noch bis 100.000 Euro vor einem Ausfall geschützt. Die zehn Institute – allen voran Wüstenrot und BHW – stellen ihren seit 1991 bestehenden Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds (BESF) Ende Februar 2017 ein, wie ein Sprecher des Verbandes der privaten Bausparkassen am Dienstag in Berlin sagte. Er bestätigte damit eine Vorabmeldung der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Mittwochausgabe). Die Institute begnügen sich künftig mit der gesetzlichen Einlagensicherung, die Guthaben bis 100.000 Euro schützt.“
Interessant dabei: es gibt auf Grund der signifikanten Verschlechterung (früher bis 250.000 Euro p. P. ) der Einlagensicherung kein Sonderkündigungsrecht.
Sieht auf jeden Fall absolut seriös aus. Und das auch noch mit Kontoführung nach deutschem Recht und noch höheren Zinsen für 12 Monate als bei der CACF. Vielen lieben Dank für den Tipp! 🙂
SWK Bank Festgeld 1,25% für 12 Monate ab morgen,
kann hierzu leider keine Wertung abgeben,
da absolut unbekannt
auch mich trifft die kurzfristige Zinsentscheidung der credit agricole, zumal ich bisher durchweg positive Erfahrungen mit ihr ( auch bezüglich Nachlauffristen ) gemacht und mich hier im blog für sie daher auch stark gemach habe.
tja….was lerne ich hieraus: wachsam sein, immer wieder aufs neue.
P.S. ich habe per heute noch einen Festgeldantrag gestellt und auch den Anlagebetrag überwiesen; sollte ich nicht den versprochenen Zins ( 1,21% für 1 Jahr ) erhalten, werde ich es im blog public machen. LG an Nils, der sich soviel Arbeit macht und versucht Aktualität herzustellen.
Ich habe gerade den Kontoeröffnungsantrag ausgefüllt und er liegt zum Ausdrucken bereit. Darin steht:
Die gewählte Laufzeit ist 24 Monate. Der Anlagebetrag wird mit dem auf der Webseite zum Zeitpunkt des Eingangs des vollständigen Anlagebetrages ausgewiesenen Zinssatz verzinst. Zur Zeit sind dies 1,3% p.a.
Es scheint also tatsächlich so zu sein, dass die Zinssenkung dann voll durchschlägt. 🙁
Auf mich wirkt so ein Vorgehen ehrlich gesagt ziemlich unseriös. Ich hätte dazu mindestens einen deutlichen Hinweis beim Ausfüllen des Kontoeröffnungsantrages erwartet und nicht versteckt in einem lapidaren Satz innerhalb der 21 (!) Seiten der Dokumente zur Kontoeröffnung (zumal im Antrag auch nopch explizit der aktuell gültige Zinssatz genannt wird.
Ich werde es auf einen Versuch ankommen lassen. Mal sehen, was mir die Bank bestätigt. Ich habe den Beitrag hier aber mal entsprechend angepasst, um auf Nummer sicher zu gehen, damit sich niemand „falsche Hoffnungen“ macht.
Dir in jedem Fall vielen lieben Dank für die Infos und auch für das nette Lob! 🙂
Bei “Modern Banking“ steht dasfür bei Informationen / Festgeld!
Woher hast Du diese Info, dass der Geldeingang zählt? Hier zum Beispiel ist ein gegenteiliger Erfahrungsbericht zu lesen: http://www.tagesgeldblog.com/credit-agricole-bester-anbieter-mit-verlaesslicher-einlagensicherung/comment-page-1/#comment-22486
Zudem wäre es dann ja auch Quatsch, wenn die CACF noch jetzt mit ihrem alten Zinssatz wirbt.
Hallo ich bin neu hier und finde den Blog sehr gut!
Denoch habe ich folgenden Hinweis hinsichtlich CACF:
Die alten Konditionen gelten bis zum 20.11.16 ,hier zählt der Geldeingang!
Des weiteren genügt eine Identifizierung bei einer Bank,wenn mann dort mehrer Festgeldanlagen oder andere Geldanlagen abschliessen möchte.
Weiß hier eigentlich zufällig jemand, wie das ist, wenn ich gleich mehrere Festgeldkonten mit verschiedenen Laufzeiten eröffnen möchte? Sehe ich das richtig, dass ich für jede Laufzeit einen separaten Antrag stellen muss? Muss ich mich dann auch für jede Laufzeit einzeln identifizieren?